Ab Januar 2020 wird – auf Vorschlag der SPD – eine an den gestiegenen Wohnkosten angepasste Erhöhung des Wohngeldes für einkommensschwache Haushalte vorgenommen. Dieser Beschluss des Bundes unterstützt Mieterinnen und Mieter mit einem niedrigen Einkommen, sie ist allerdings keine Maßnahme zur Lösung der Wohnungsnot in unserer Region. Dazu bedarf es vor allem eines verstärkten sozialen Wohnungsbaus.
Für Menschen, die im Landkreis Starnberg eine Grundsicherung beziehen, hat der Kreistag die bisher geltenden Mietobergrenzen erhöht. Einen entsprechenden Vorschlag hatte der VdK-Kreisverband an Tim Weidner, den Vorsitzenden des Sozialausschusses des Kreistags, gesendet. Der Kreistag reagiert damit auf die stark steigenden Mietkosten im Landkreis. Da fast keine Wohnungen im Rahmen der bisher geltenden Mietobergrenzen mehr verfügbar waren, mussten die betroffenen Grundsicherungsbezieher die Differenz aus dem eigenen Regelsatz selbst tragen. “Durch die Anhebung der Mietobergrenzen erhoffen wir uns eine spürbare Verbesserung – wir werden dieses Problem aber weiter im Auge behalten”, so Tim Weidner.