Bei der Klausurtagung des SPD-Kreisverband Starnberg am 27.10.24 verständigten sich Kreis- und Gemeinderäte sowie Ortsvereinsvorsitzende über die Themen, die im Landkreis demnächst an Bedeutung zunehmen werden. Angesichts der finanziellen Lage des Landkreises und seiner Kommunen sollte man jetzt dringend über eine breitere Basis der Finanzierung des kommunalen Bereichs nachdenken und den Bund und vor allem auch den Freistaat in die Pflicht nehmen.  Mehr Steuereinnahmen und dafür den Förderwirrwarr beenden, das wäre ein Vorschlag von erfahrenen Kommunalpolitikern. Das würde den Kommunen auch deutlich weniger Bürokratie bescheren, zudem könnte die eine oder andere Stelle in den Rathäusern eingespart werden.

Im Hinblick auf das kommende Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich am 4.11.2024 wurde vergangene Woche ein Dringlichkeitsantrag der SPD-Landtagsfraktion eingebracht, der besagt, den Kommunen einen deutlich höheren Finanzausgleich als für 2024 anzubieten und in der Folge einen Gesetzentwurf zum Bayerischen Finanzausgleichsgesetz vorzulegen, der die Anhebung der Verbundquote auf 15% sowie die Senkung des kommunalen Krankenhausfinanzierungsanteils auf 1/3 vorsieht. Angesichts der Herausforderungen, vor denen unsere Kommunen stehen, muss das Volumen 2025 deutlich steigen. „Der Freistaat muss sie mit voller Kraft unterstützen. Andernfalls drohen nicht genehmigungsfähige Haushalte und eine Aufgabenpriorisierung in den Kommunen“ fordert Christiane Feichtmeier, kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende des SPD-Kreisverbandes Starnberg.

Will man eine Insolvenzwelle unter den Kliniken verhindern, soll die Krankenhausreform jetzt zügig durchgeführt werden. Tim Weidner, stellv. Aufsichtsrat der Starnberger Kliniken GmbH stellte fest:
„Eine sinnvolle Krankenhausplanung endet nicht an den Landkreisgrenzen, sondern sollte zukünftig die regionale Situation darüber hinaus im Blick haben.
Es macht keinen Sinn, wenn jeder Landkreis sich an einer eigenen Krankenhausplanung versucht. Abgesehen davon sind die Landkreise überhaupt nicht zuständig.
Verantwortlich dafür ist die Staatsregierung. Sie wird aufgefordert, endlich eine regional abgestimmte Krankenhausplanung vorzulegen, damit unser Landkreis sehr schnell die notwendige Planungssicherheit erhält. Vorher sind alle Beschlüsse im Kreistag obsolet.“

Die Kommunale Wärmeplanung wird sich im Landkreis Starnberg auf die großen Gemeinden wie Starnberg, Gauting und Gilching konzentrieren. Kleinere Gemeinden mit vielen Ortsteilen werden zu dezentrierten Lösungen und Quartierskonzepten (Nahwärme) kommen müssen und sollten dabei auch auf die Innovationskräfte von ortsansässigen Firmen bauen. Im Landkreis gibt es inzwischen eine breites Beratungsangebot für die Kommunen.

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