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Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten wird von einer großen Zahl der SPD- Mitglieder und -Gliederungen in ihrer jetzigen Form abgelehnt.

Durch die VDS wird es möglich, die Daten der Kommunikationsteilnehmer/innen ohne einen bestimmten Anlass oder Verdacht über einen bestimmten Zeitraum zu speichern und auszuwerten und vermindert dadurch deren Anonymität im Internet. Der derzeitige Hackerangriff auf die Bundestagsverwaltung und sogar auf US-amerikanische Einrichtungen hat uns drastisch vor Augen geführt, wie vulnerabel sicher geglaubte Systeme sein können. Wir wissen also nicht, in welche Hände die Daten völlig unbescholtener Bürger/innen gelangen können.

Auch das Argument der Verhinderung von Verbrechen oder deren schnellere Aufklärung erweist sich als nicht stichhaltig. Das organisierte Verbrechen (Menschen-Drogen-Waffenhandel, internationaler Terrorismus) kennt längst Mittel und Wege, über Server im Ausland die Spuren im Netz zu verschleiern.

Durch die VDS sehen wir das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (umgangssprachlich auch als IT-Grundrecht oder Grundrecht auf digitale Intimsphäre) stark gefährdet. Steht diese Gefährdung  in einem  vernünftigen Verhältnis zu einem fraglichen Nutzen?

Elisabeth Fuchsenberger