Das neue Polizeiaufgabengesetz, kurz PAG, ist in aller Munde – kein Wunder, soll es doch der Polizei neue, weitreichende Befugnisse ermöglichen, die ohne Anlass den Kernbereich der Persönlichkeitsrechte betreffen. Hier stellt sich für mich die Frage der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit. Die Kriminalitätsbelastung ist so niedrig wie vor 30 Jahren und die Aufklärungsquote sehr hoch – auch ohne die neuen, nach Meinung der Staatsregierung dringend erforderlichen, Befugnisse für die Polizei.

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